Auf Landesebene gibt es den unabhängigen Posten bereits teilweise
Der Bundespolizeibeauftragte soll unter anderem Akteneinsichtsrechte und Zutrittsrechte zu Dienststellen erhalten. Zudem soll er seine Untersuchungen parallel zu strafrechtlichen Ermittlungen führen können. Zu den Aufgaben gehört den Eckpunkten zufolge auch ein jährlicher Bericht. Die Ampel-Koalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, das Amt einzuführen.
In den Zuständigkeitsbereich sollen die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag gehören. Die Bundespolizei untersteht dem Bundesinnenministerium. Kernaufgabe der 2005 aus dem Bundesgrenzschutz (BGS) hervorgegangenen Behörde ist die Sicherheit im Bahnverkehr, an den Land- und Seegrenzen sowie auf mehr als einem Dutzend Flughäfen.
Auf Landesebene gibt es den unabhängigen Posten bereits teilweise: In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Brandenburg sind Landespolizeibeauftragte schon tätig. Mit der erstmaligen Einrichtung der Stelle auf Bundesebene soll ein "neuer Maßstab" gesetzt und "eine Art Vorbildcharakter" für die Länder entwickelt werden, sagte die Grünen-Politikerin Mihalic.
Kritik kommt aus der Gewerkschaft der Polizei. "Unter den Kollegen gibt es Bedenken, denn sie fürchten eine Überwachung", sagte der stellvertretende Vorsitzende Andreas Roßkopf dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Donnerstag. Es gebe bereits genug Stellen, an denen Bürger ihren Unmut kundtun könnten.
Die Kampagnenorganisation Campact begrüßt das Vorhaben als einen "wichtigen und überfälligen Schritt". Es müsse jedoch genauer geklärt werden, wie weit die Ermittlungskompetenzen des neuen Amts reichen. Ohne Befähigungen, wie etwa das Befragen von Zeugen, verkomme das Amt "schon vor seinem Startschuss zum zahnlosen Tiger."