Landrat Wilhelm Schneider bezeichnete den Bericht als sehr ernüchternd. „Das wirft unsere Jugendlichen und Familien und auch uns stark zurück. Es ist aber erklärbar mit der Einschränkung der sozialen Kontakte.“ Das Jugendamt wolle auch künftig möglichst frühzeitig eingreifen.
Der stellvertretende Jugendamtsleiter Georg Greb ging dann auf einige Punkte des Geschäftsberichtes 2020 für das Jugendamt ein. Die Gebührenübernahme von Kindergarten, Kinderkrippe und Mittagsbetreuung sei zurückgegangen, was größtenteils auf den neuen staatlichen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat pro Regelkind zurückzuführen sei. Auch der Rückgang der Flüchtlingszahlen habe sich dabei ausgewirkt. Ebenso seien im Unterhaltsrecht umfangreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Die Fallzahlen seien angestiegen und die Rückholquote zeige eine leichte Abwärtstendenz. Mit 22,51 Prozent liege man aber über dem Bundes- und Landesdurchschnitt. Die Leistungen zur Bildung und Teilhabe zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit bis zum Alter von 18 Jahren seien aufgrund des geringeren Angebotes während der Pandemie zurückgegangen. Projektleiter Markus Deißler informierte über den aktuellen Sachstand „Neues Sozialwesen im Landratsamt Haßberge“, das zum Ziel habe, die Bürgerfreundlichkeit zu erhöhen, die inneren Abläufe zu verbessern sowie die Digitalisierung und Transparenz in der Verwaltung zu steigern. Mit der Einführung des OK.JUS als einheitliche Software würden auch die Papierakten in elektonische Akten überführt. Dies bringe viele Vorteile wie die erleichterte Arbeit im Homeoffice, die erleichterte Vertretungsbearbeitung sowie Controlling- und Auswertungsmöglichkeiten.
Beschlossen wurden die Richtlinien über die Förderung in qualifizierter Tagespflege ab dem 1. Januar 2020, die bei einem zeitlichen Umfang von 40 Betreuungsstunden pro Woche und Kind erbracht werden: der Anerkennungsbeitrag für Kinder U 3 beträgt 440 Euro (bisher 400 Euro), der Anerkennungsbeitrag für Kinder mit Behinderung beläuft sich auf 990 Euro (bisher 900 Euro), Unfallversicherung 9,88 Euro, Alterssicherung 42,53 Euro, Ü 3- Sachaufwandspauschale 310 Euro.
Eine Änderung erfuhren auch die Richtlinien für den Bereich der Vollzeitpflege: Altersstufe bis zum sechsten Lebensjahr: Unterhaltsbedarf 567 Euro (bisher 534 Euro), Erziehungsbeitrag 350 Euro und Pflegepauschale 917 Euro (bisher 884 Euro); siebtes bis zwölftes Lebensjahr: Unterhaltsbedarf 683 Euro (bisher 644 Euro), Erziehungsbeitrag 350 Euro und Pflegepauschale 1 033 Euro (bisher 994 Euro); ab 13. Lebensjahr: Unterhaltsbedarf 837 Euro (bisher 790 Euro), Erziehungsbeitrag 350 Euro und Pflegepauschale 1 187 Euro (bisher 1 140 Euro).
Schließlich wurde Adina Krause (Leiterin der Beratungsstelle für Familien, Kinder, Jugendliche und Eltern) als stellvertretendes Mitglied des Caritasverbandes für den Landkreis Haßberge im Unterausschuss zum Jugendhilfeausschuss bestellt.