Im aufsehenerregenden Fall der getöteten Rebecca S. fordert die Staatsanwaltschaft 14 Jahre und sechs Monate Gefängnis für den Angeklagten Leon D. – und die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht. Oberstaatsanwalt Daniel Götz spicht als Vertreter der Staatsanwaltschaft von einem „massiven unvorstellbaren Gewaltverbrechen“. Die Argumentation des Angeklagten aus der Beweisführung, er könne sich nicht erinnern, nennt Götz „völlig unglaubhaft“.
Mordprozess Bindlach Staatsanwalt und Nebenklage fordern lange Haft
Jürgen Lenkeit 05.11.2024 - 09:21 Uhr