Das BfJ wirft Telegram vor, kein ständig verfügbares Beschwerdeverfahren bereitzustellen, bei dem Nutzer des Dienstes rechtswidrige Inhalte auf der Plattform melden können. Diesen Verstoß ahndete das Amt mit 4,25 Millionen Euro. Zudem wurden 875.000 Euro Bußgeld fällig, weil Telegram keinen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten benannt habe, an den deutsche Gerichte und Behörden Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung senden können. Solche Meldewege sind laut NetzDG für soziale Netzwerke vorgeschrieben, die mindestens zwei Millionen Nutzer haben.