Ein Ort unter Schock
Der Tod ihres Sohnes hatte die Menschen in Niedernhall vor einem halben Jahr schwer erschüttert. Tagelang herrschten in der kleinen Gemeinde im Norden Baden-Württembergs Trauer und Entsetzen. Die Teilnehmer einer Laufveranstaltung gedachten damals des Kindes in Stille und mit einer Schweigeminute. "Wir können das gar nicht glauben und sind auch ratlos", sagte Niedernhalls Bürgermeister Achim Beck. Menschen legten Blumen auf dem Parkplatz ab und stellten Kerzen auf. Unter großer Anteilnahme feierte die Gemeinde auch einen Gedenkgottesdienst.
Jugendkammer und mögliche Strafe
Der Verdächtige sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Über den Fall will die Große Jugendkammer bis Mitte Mai beraten.
Grund ist das Alter des Beschuldigten. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden Angeklagte vor Gericht nicht automatisch als Erwachsene angesehen. Der Gesetzgeber betrachtet sie vielmehr als Heranwachsende.
Aufgabe einer Jugendkammer ist in so einem Fall nicht nur, herauszufinden, was vorgefallen ist. Die Richter müssen auch die charakterliche Reife des Angeklagten feststellen. Sind Sachverständige der Jugendgerichtshilfe überzeugt, dass er eine sogenannte Reifeverzögerung besitzt, stellen sie ihn einem Jugendlichen gleich. Teilt die Kammer diese Auffassung, wird der Angeklagte nach Jugendrecht verurteilt.
Im Jugendstrafrecht liegt die reguläre Höchststrafe bei zehn Jahren Haft. Wobei Mord einen Sonderfall darstellt. Hier kann es bis zu 15 Jahre geben, wenn das Gericht zu der Auffassung kommt, dass die Schuld außergewöhnlich schwer wiegt.