Hamburg - Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll der erweiterte Strafrahmen für Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Einem entsprechenden Antrag Sachsens und Baden-Württembergs, die Sonderregelung im Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches einzuschränken, stimmten die Ressortchefs bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg zu.