München (dpa/lby) - Bayerns Kommunen müssen ohne die erbetene Hilfe des Innenministeriums darüber entscheiden, welche Veranstaltungen sie wegen des Verdachts auf Antisemitismus in ihren Räumen verbieten und welche nicht. Einer entsprechenden Bitte des Gemeindetages erteilte das Ministerium nun eine Abfuhr. Es seien keine Leitlinien in Bearbeitung, teilte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Anwendung des Gesetzes erfordere wie bei anderen Gesetzen auch eine Prüfung des Einzelfalls durch die zuständige Kommune.