Eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes, der sich zweimal täglich um die medizinische Versorgung der Frau gekümmert hatte, versuchte am nächsten Tag mehrmals vergeblich, den Angeklagten zu erreichen. Am Abend verständigte sie die Polizei. Die Beamten fanden die leblose Frau und den Mann, der gerettet werden konnte. Bereits im Krankenhaus habe er die Tat gestanden, berichteten zwei Kriminalpolizisten. Vernehmungen im familiären Umfeld hätten ergeben, dass der Angeklagte immer sehr ruhig und liebevoll im Umgang mit seiner Frau gewesen sei.
„Ich weiß nicht, was ich machen soll ohne sie“, sagte der 71-Jährige am Montag unter Tränen. Seine Frau und er seien seit 50 Jahren ein Paar gewesen. Er habe einen Fehler gemacht, für den er jetzt bestraft werde. Für den Prozess sind nach Angaben des Gerichts drei weitere Verhandlungstage vorgesehen, ein Urteil könnte demnach am 9. Mai fallen.
„Der Fall wirft ein Schlaglicht in den Alltag. In der Regel sind es Alte, die Alte pflegen. Dabei werden die daheim lebenden drei Millionen Pflegebedürftigen, darunter 750 000 Demenzkranke, und ihre Angehörigen oft alleingelassen“, teilte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, anlässlich des Prozessauftaktes mit. Immer noch fehlten wirksame Instrumente, der Überforderung entgegenzuwirken. „Anders als bei Jugendämtern, die präventiv eingreifen können, fehlen in den Kommunen Seniorenämter mit ähnlicher Funktion“, kritisierte er.
Sie haben suizidale Gedanken? Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222 und unter https://ts-im-internet.de/ erreichbar. Eine Liste mit Hilfsangeboten findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention: https://www.suizidprophylaxe.de/