Kein Badeverbot mehr Der „Gossi-See“ ist jetzt eine Talsperre

Martin Schweiger

Der Goßmannsdorfer See ist seit Kurzem kein Löschteich mehr, sondern eine Talsperre. Die Folge: Nun ist hier das Baden – auf eigene Gefahr – wieder erlaubt. Die Geschichte einer „Beförderung“.

Idylle mit neuem Namen: Der Goßmannsdorfer See ist kein Löschteich mehr, sondern eine Talsperre, in der das Baden wieder erlaubt ist. Foto: /Martin Schweiger

Goßmannsdorf - Der Goßmannsdorfer See ist befördert worden. Er ist kein einfacher Löschteich mehr. Nein. Er hat es geschafft. Seit Kurzem ist er nämlich eine Talsperre. Genauer gesagt heißt er jetzt „Längenbach-Talsperre“. Und das hat Auswirkungen. Denn nun gilt der See als natürliches Gewässer – mit der Folge, dass das Baden auf eigene Gefahr erlaubt ist.

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Wir blicken zurück: In einem ungesicherten Löschteich ertrinken im Jahr 2016 drei Geschwister. Der Oberbürgermeister des Ortes in Hessen wird dafür zur Verantwortung gezogen. Das Amtsgericht Schwalmstadt verurteilte ihn im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe in Höhe von 12 000 Euro, allerdings auf Bewährung. Zahlen muss er zudem 4000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung. Laut Gericht habe er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt, der erhebliches Gefahrenpotenzial aufweise.

Hofheims Bürgermeister Wolfgang Borst (CSU) reagierte nach dem Urteil sofort. Der See wurde für das Baden gesperrt. Eine Bretterwand verhinderte den Zugang zum großen Badesteg. Die Bretterwand wurde zur Klagemauer, weil viele Badegäste ihren Unmut in Form von Zetteln darauf äußerten. „Freiheit für unseren Gossi-See“, forderte ein Badegast. „Gegen den Regulierungswahn! Für mehr Selbstbestimmung! Sagt Nein zum Badeverbot!“, fordert ein anderer. „Was müssen die Menschen in diesem Staat noch alles hinnehmen?“, schrieb ein Dritter. Doch nach rund einem Jahr kam die plötzliche Wende, die Bürgermeister Borst näher erläutert. Die Widmung als Feuerlöschteich sei ausgelaufen, sagt er. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen habe den See untersucht und sei zum Schluss gekommen, dass es sich bei dem See um eine Talsperre der Klasse 2 handelt. Damit er auch eine Talsperre bleibt, gibt es eine Auflage, die das Amt verfügt hat. Der Zufluss zum Längenbach muss mindestens einen Liter pro Sekunde betragen. Der Längenbach kommt von den Haßbergen, fließt durch den See und von dort aus durch ein „Mönchsbauwerk“ durch Rohre hindurch unter den Äckern bis nach Goßmannsdorf, wo er wieder zu Tage tritt und als Bach weiterfließt.

Die Umwidmung vom Löschteich zur Talsperre hat eine entscheidende Folge. Denn nun gilt der See wieder als natürliches Gewässer, in dem auf eigene Gefahr gebadet werden darf. Auflagen für einen Löschteich, der umzäunt sein muss und wo Baden nur unter Aufsicht möglich ist, entfallen. Zudem ist die Stadt nicht mehr für Badeunfälle haftbar. Allerdings darf die Stadt Hofheim keine Einrichtungen einbauen, wie Badestege oder auch eine geplante Flachwasserzone für den leichteren Einstieg für Nichtschwimmer. Denn dafür müsste sie sonst wieder die Verantwortung übernehmen und könnte wieder haftbar gemacht werden. Daher bleiben die vorhandenen Holzpfosten zwar im See. Holzdielen werden darauf aber nicht mehr geschraubt, damit sie nicht als Steg genutzt werden.

Hofheims Bürgermeister Wolfgang Borst begrüßt die erfreuliche Entwicklung. Er bittet jedoch die Badegäste um Einhaltung der Corona-Regeln.