Im Klartext heißt das nun also: Ganz egal, ob lesbisch, schwul, bi, trans*, inter, queer oder non-binär – kein Mitarbeitender im Bistum Würzburg soll mehr um seinen Arbeitsplatz fürchten müssen. Eine „Kirche ohne Angst“ war auch das Hauptanliegen der 125 Mitarbeitenden aus verschiedenen Bereichen der katholischen Kirche, die sich bei der Aktion #outinchurch öffentlich geoutet hatten (die Neue Presse berichtete). In einem regelrechten Manifest hatten sie einen neuen Umgang der Kirche mit queeren Menschen und eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts gefordert, „dass ein Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität“ nicht zur Kündigung führe. Mit Diözesanjugendseelsorger Stephan Schwab und Hochschulpfarrer Burkhard Hose hatten sich auch zwei Priester aus dem Bistum Würzburg der Initiative angeschlossen und öffentlich zu ihrer Homosexualität bekannt.
Doch auch geschiedene und wieder verheiratete Mitarbeiter im Bistum können nun aufatmen. Der Handlungstext zur Grundordnung im kirchlichen Dienst plädiert nämlich auch dafür, dass künftig zivile Eheschließungen von Geschiedenen kein Kündigungsgrund mehr für kirchlich Angestellte sein sollen. Der persönliche Familienstand solle ohne Relevanz für eine Anstellung im kirchlichen Dienst sein, heißt es schließlich.
Eine Neuregelung, die vor acht Jahren auch den Ebernern sehr geholfen hätte: Damals war Sven Steffan als Ständiger Diakon der Pfarreiengemeinschaft Unterwegs Ebern-Unterpreppach-Jesserndorf mit sofortiger Wirkung entpflichtet worden, weil er wieder heiraten wollte. Aus Ebern hatte es seinerzeit vehementen Protest Richtung Würzburg bezüglich des geltenden Kirchenrechts und dessen Umsetzung gegeben.