Keine Angst vor Outing Würzburger Bischof gibt Erklärung ab

Im Bistum Würzburg setzt Bischof Franz Jung um, was bei der Synodalversammlung beschlossen wurde: keine Konsequenzen für kirchliche Mitarbeitende aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Foto: picture alliance/dpa/Daniel Karmann

Nicht-heterosexuelle und wiederverheiratete Beschäftigte im Bistum Würzburg können sich ab sofort ohne Angst outen: Bischof Franz Jung schließt Kündigungen aufgrund der persönlichen Lebensführung aus.

 
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Würzburg - Franz Jung will nicht länger warten: Noch bevor das kirchliche Arbeitsrecht gemäß einem Beschluss beim „Synodalen Forum“ durch die Deutsche Bischofskonferenz geändert wird, hat der Würzburger Bischof in einer „Selbstverpflichtungserklärung“ Farbe bekannt: Die sexuelle Orientierung von Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen darf im Bistum Würzburg ab sofort kein Grund mehr für arbeitsrechtliche Konsequenzen sein.

Er werde keine arbeits- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergreifen, wenn Tatsachen über Beschäftigte der Diözese Würzburg, des diözesanen Caritasverbandes und anderer angeschlossener Rechtsträger bekannt würden, „die die persönliche Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität eines Einzelnen/einer Einzelnen betreffen; auch in den verkündigungsnahen Tätigkeiten“, so lautet die Erklärung des Würzburger Bischofs im Wortlaut. Und: „Ich versichere ebenso, dass ich bei Klerikern hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung keine kirchen- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergreifen werde.“

Auf Basis des Grundgesetzes, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt, unterscheiden sich die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die rund 1,3 Millionen Mitarbeiter der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände in Deutschland bisher erheblich von den Bestimmungen, die für andere Arbeitnehmer gelten. Die dritte Synodalversammlung zur Erneuerung der katholischen Kirche in Frankfurt am Main am vergangenen Wochenende hatte erste konkrete Reformbeschlüsse hervorgebracht, wonach die bisherigen kirchlichen Regularien zu überarbeiten sind.

So sollen Entscheidungen für eine „gesetzlich geregelte oder nicht verbotene Partnerschaftsform“ nicht mehr als „Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten gefasst werden und entsprechend eine Einstellung in den kirchlichen Dienst nicht mehr verhindern“, wie Bischof Jung in seiner schriftlichen Erklärung darlegt, die die bischöfliche Pressestelle am Mittwoch veröffentlichte. Auch bestehende Arbeitsverhältnisse werden dadurch nicht in Frage gestellt.

Bei der Synodalversammlung war der Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ des Synodalforums IV mit großer Mehrheit verabschiedet worden. Bei der Aussprache dazu hatten mehrere Synodale die Bischöfe dazu aufgefordert, nicht erst auf eine Annahme des Textes in zweiter Lesung bei einer der nächsten Synodalversammlungen zu warten, sondern in ihren Bistümern bereits selbst Änderungen an der kirchlichen Dienstordnung vorzunehmen und umzusetzen. Dem entsprach nun der Würzburger Bischof mit seiner Selbstverpflichtungserklärung.

Im Klartext heißt das nun also: Ganz egal, ob lesbisch, schwul, bi, trans*, inter, queer oder non-binär – kein Mitarbeitender im Bistum Würzburg soll mehr um seinen Arbeitsplatz fürchten müssen. Eine „Kirche ohne Angst“ war auch das Hauptanliegen der 125 Mitarbeitenden aus verschiedenen Bereichen der katholischen Kirche, die sich bei der Aktion #outinchurch öffentlich geoutet hatten (die Neue Presse berichtete). In einem regelrechten Manifest hatten sie einen neuen Umgang der Kirche mit queeren Menschen und eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts gefordert, „dass ein Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität“ nicht zur Kündigung führe. Mit Diözesanjugendseelsorger Stephan Schwab und Hochschulpfarrer Burkhard Hose hatten sich auch zwei Priester aus dem Bistum Würzburg der Initiative angeschlossen und öffentlich zu ihrer Homosexualität bekannt.

Doch auch geschiedene und wieder verheiratete Mitarbeiter im Bistum können nun aufatmen. Der Handlungstext zur Grundordnung im kirchlichen Dienst plädiert nämlich auch dafür, dass künftig zivile Eheschließungen von Geschiedenen kein Kündigungsgrund mehr für kirchlich Angestellte sein sollen. Der persönliche Familienstand solle ohne Relevanz für eine Anstellung im kirchlichen Dienst sein, heißt es schließlich.

Eine Neuregelung, die vor acht Jahren auch den Ebernern sehr geholfen hätte: Damals war Sven Steffan als Ständiger Diakon der Pfarreiengemeinschaft Unterwegs Ebern-Unterpreppach-Jesserndorf mit sofortiger Wirkung entpflichtet worden, weil er wieder heiraten wollte. Aus Ebern hatte es seinerzeit vehementen Protest Richtung Würzburg bezüglich des geltenden Kirchenrechts und dessen Umsetzung gegeben.

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