Die Staatsregierung will über den Bundesrat das „begleitete Trinken“ für Minderjährige abschaffen. Dazu muss das Jugendschutzgesetz des Bundes geändert werden. Dieses sieht derzeit noch vor, dass 14- und 15-Jährige in Begleitung sorgeberechtigter Erwachsener in Gaststätten und in der Öffentlichkeit bestimmte alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt konsumieren dürfen.