Berlin - Im juristischen Tauziehen um die Atommülltransporte vom rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland sind Gegner vor Gericht zunächst gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. (Az.: VG 10 L 474/25)