Ketschenbach Vorerst kein neuer Mobilfunkmast in Ketschenbach

Peter Tischer
Der Bausenat des Neustadter Stadtrats lehnt den Antrag von Vodafone ab. Man verweist unter anderem auf den Naturschutz. Foto: dpa-tmn/Soeren Stache

Der Neustadter Bausenat lehnt den Antrag von Vodafone ab. Man verweist unter anderem auf den Naturschutz.

 
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Ketschenbach - Der Mobilfunkanbieter Vodafone würde zur Verbesserung seines Netzes gerne eine neue Mobilfunkstation mit einer Masthöhe von 35 Metern errichten. Auserkoren und beantragt hat das Unternehmen dazu eine Grundstücksfläche auf Ketschenbacher Gemarkung zwischen „Am Brändlein“ und „Am Moos“. Doch daraus wird vorläufig nichts, denn dem Bauantrag wurde in der eingereichten Form vom Bausenat nicht zugestimmt.

Da es sich um einen Eingriff in den Naturschutz handelt und das Bauwerk in der weiteren Wasserschutzzone des Tiefbrunnens 5 der Stadtwerke Neustadt liegt, gibt es härtere Auflagen für das Projekt. Unter anderem fehlt eine Zusage von Vodafone, den Mast wieder auf eigene Kosten mit einer sogenannten Absicherungsbürgschaft zurückzubauen. Außerdem müsste für die Station eine Befreiung der Unteren Wasserschutzbehörde vorliegen, die bis dato ebenfalls fehlt.

Stadtbaurat Richard Peschel fasste letztlich zusammen, dass die Zustimmung für den Bau nicht erfolgen kann, solange die geforderten Unterlagen nicht vorliegen. Vodafone hatte bereits vor Jahren einen ersten Versuch unternommen, einen Mobilfunkmast – zwar deutlich kleiner, aber dafür näher an den Wohnflächen – zu errichten. Dieser war damals sogar genehmigt worden, aber Vodafone vollzog die Baumaßnahme letztlich nicht.

Der neue Mast würde in einer Entfernung von 200 Metern zur nächsten Bebauung stehen; „zu nah“, meinten die Stadträte. Der Standort sei nicht ideal. Man sei auf der Suche nach einem anderen, der besser geeignet sei. Kein einfaches Unterfangen freilich, denn zum einen können Bauanträge nicht einfach abgelehnt werden, sondern müssen bei Vorlage aller Unterlagen respektive der rechtlichen Grundlagen sogar genehmigt werden. Zum anderen sieht der Bausenat das Florians-Prinzip: Alle wollen beste Netzabdeckung, niemand aber die notwendigen Mobilfunkmasten vor seiner Tür.

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