Fortsetzung von Giffeys "Gute-Kita-Gesetz"
Eigentlich sind Kitas, wie Schulen, Sache der Länder. Unter der früheren Familienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte der Bund damit begonnen, die Länder hier finanziell besonders zu unterstützen. Giffey taufte das entsprechende Gesetz damals "Gute-Kita-Gesetz". Der Kern: Der Bund überließ den Ländern 5,5 Milliarden aus den Einnahmen der Umsatzsteuer. Diese verpflichteten sich im Gegenzug, das Geld in bestimmte Verbesserungen ihrer Kitas zu stecken. Ende 2022 lief das Gesetz aus. Die Ampel-Regierung beschloss eine Anschlussfinanzierung für 2023 und 2024 von jeweils zwei Milliarden Euro pro Jahr und einigte sich schließlich Anfang Juli in der langen Nachtsitzung zum Haushalt darauf, die Förderung auch 2025 und 2026 fortzusetzen.
Keine bundeseinheitlichen Kita-Standards
Der Gesetzentwurf legt, anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, keine bundeseinheitlichen Standards für die Kindertagesbetreuung fest. Dies sei wegen unterschiedlicher Ausgangsvoraussetzungen derzeit noch nicht realisierbar, hätten die Länder signalisiert. Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) erklärte denn auch nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin, sie begrüße ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf die vielfältigen Ausgangslagen in den Ländern berücksichtige, "denn zu strenge bundesweite Standards würden weder unseren Kindern noch deren Eltern helfen, wenn derzeit vor Ort schlichtweg das Personal fehlt, um diese tatsächlich umzusetzen".