Wohl selten zuvor wurden am Landgericht Schweinfurt die Worte „widerwärtig“, „abstoßend“ und „ekelhaft“ so häufig genannt wie bei einem Strafprozess, der am Dienstag zu Ende ging. Die Worte beschreiben die Inhalte von Bildern und Videos, in denen Kleinkinder sexuell missbraucht und gequält werden. Das Gericht schaute sich die Videos im Gerichtssaal nur verkürzt und ohne Ton an, um nicht das herzzerreißende Schreien der gequälten Kinder anhören zu müssen. Einem im Gerichtssaal hatte jedoch genau das gefallen, was man sah, nämlich dem deswegen nun angeklagten 39-Jährigen aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld. Ihn verurteilte die Strafkammer am dritten Verhandlungstag wegen der Verbreitung von Kinderpornographie in 117 Fällen und des Besitzes von Kinderpornographie in über 3600 Fällen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Vom Anklagevorwurf der Verabredung zu einer Straftat sprach das Gericht den Angeklagten frei.