Auf der Anklagebank wies der Angeklagte die Vorwürfe von sich. Es habe zuvor beim gemeinsamen Abendessen einen Konflikt zwischen ihm und dem Jungen gegeben. Dabei sei der 13-Jährige „ausgetickt“ und habe ihn beschimpft. Den vermeintlichen sexuellen Missbrauch habe sich der Junge ausgedacht, um sich zu rächen. Der Grund des Streits war eine Bestrafung, die der Betreuer ausgesprochen hatte, weil der 13-Jährige Türen zugeknallt hatte. Zur Strafe sollte er dafür staubsaugen. Doch dies hatte er laut Aussage einer Mitarbeiterin des Heims nicht getan. Als der Angeklagte den 13-Jährigen damit konfrontierte, antwortete der, die Mitarbeiterin würde lügen. Zudem beleidigte der Junge den nun Angeklagten damals lautstark. Als Konsequenz erhielt er dafür eine weitere Strafe: er sollte das Frühstück machen und danach wieder aufräumen.