Kindesmissbrauch in Eltmann Amtsgericht spricht Ex-Betreuer frei

Martin Schweiger
Nach der Vernehmung des vorgeblichen Opfers haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht große Zweifel, was dessen Glaubwürdigkeit betrifft. Foto: picture alliance / Maurizio Gambarini/dpa/Maurizio Gambarini

Zu einem Prozess wegen eines Missbrauchsfalls kam es in dieser Woche in Haßfurt. Doch am Ende der Beweisaufnahme stehen erhebliche Zweifel an den Aussagen des angeblich Geschädigten.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Eltmann/Litzendorf b.B. - Im Prozess um einen Missbrauchsfall im Kinderheim Eltmann hat das Amtsgericht am Donnerstag den beschuldigten ehemaligen Mitarbeiter des Heims aus dem Raum Bamberg freigesprochen. Das Gericht hatte am Ende der Beweisaufnahme erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage des Geschädigten. Auch Staatsanwalt Jonas Katzenberger hatte nach der Beweisaufnahme auf Freispruch plädiert.

Laut Anklage ging der heute 23-jährige Ex-Angestellte des Kinderheims am späten Abend des 25. Juli 2018 in das Zimmer eines damals 13-jährigen Jungen, um den er sich als Bezugsbetreuer kümmerte. Dort soll er, so der Vorwurf, dem schlafenden Buben unter die Hose gegriffen haben, um ihn im Intimbereich zu berühren. Dabei sei der Junge aufgewacht.

Auf der Anklagebank wies der Angeklagte die Vorwürfe von sich. Es habe zuvor beim gemeinsamen Abendessen einen Konflikt zwischen ihm und dem Jungen gegeben. Dabei sei der 13-Jährige „ausgetickt“ und habe ihn beschimpft. Den vermeintlichen sexuellen Missbrauch habe sich der Junge ausgedacht, um sich zu rächen. Der Grund des Streits war eine Bestrafung, die der Betreuer ausgesprochen hatte, weil der 13-Jährige Türen zugeknallt hatte. Zur Strafe sollte er dafür staubsaugen. Doch dies hatte er laut Aussage einer Mitarbeiterin des Heims nicht getan. Als der Angeklagte den 13-Jährigen damit konfrontierte, antwortete der, die Mitarbeiterin würde lügen. Zudem beleidigte der Junge den nun Angeklagten damals lautstark. Als Konsequenz erhielt er dafür eine weitere Strafe: er sollte das Frühstück machen und danach wieder aufräumen.

Die Richterin hielt dem Angeklagten vor, dass der 13-Jährige weinend ins Zimmer eines anderen Kindes gekommen sei. „Er hat oft geweint“, erwiderte der Angeklagte. Das Verhältnis sei eigentlich gut gewesen. Es habe aber auch des Öfteren Probleme gegeben, auch mit anderen Betreuern. Als die Heimleitung von dem vermeintlichen Übergriff erfuhr, wurde der Angeklagte per Aufhebungsvertrag fristlos gekündigt und arbeitet seitdem nicht mehr im Heim. Er hat jedoch bereits wieder eine neue Arbeitsstelle gefunden.

Die Zeugenaussage des Geschädigten erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Belastend für den Angeklagten war sie nicht. Denn in einem Rechtsgespräch verzichtete das Gericht anschließend auf eine weitere Beweiserhebung. Staatsanwalt Katzenberger räumte erhebliche Beweisschwierigkeiten ein. Er hegte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Geschädigten und plädierte ebenso auf Freispruch wie Verteidiger Jochen Kaller. Der führte ins Feld, dass der angeblich Geschädigte bereits in einem anderen Verfahren einen Erzieher falsch belastet habe. Bei der polizeilichen Vernehmung habe er angegeben, der Erzieher habe ihn 30 Sekunden lang gewürgt. Im Gerichtsprozess habe er nur über blaue Flecken an den Beinen geklagt. Der angeklagte Erzieher sei damals freigesprochen worden.

Zudem monierte der Anwalt die „gefühlsarme Schilderung“ des angeblichen Tatvorgangs durch den Zeugen. Die Vorsitzende Richterin schloss sich den Ausführungen von Staatsanwalt und Verteidiger an und verkündete den Freispruch. Die Kosten zahlt die Staatskasse. Ob sich der heute 15-jährige Belastungszeuge wegen falscher Verdächtigung verantworten muss, ließ der Staatsanwalt offen.

Bilder