Mit echten Grabsteinen wollte der Besitzer eines Freizeitparks in Unterfranken für Gruseleffekte sorgen. Doch der Spaß hörte auf, als eine 13-Jährige vor dem Geisterhaus den Grabstein ihres Großvaters entdeckte. Der Freizeitpark-Betreiber musste sich deshalb vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten. Der Vorwurf: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Der Prozess endete am Freitag mit einer Verwarnung und einer Geldbuße von 1200 Euro.