Das Bundesverkehrsministerium hatte aus der "Infrastrukturabgabe" nach Abzug der Systemkosten einen Ertrag von jährlich 500 Millionen Euro in Aussicht gestellt - zweckgebunden für Straßen-Investitionen. Daran gab es aber bis zuletzt Zweifel. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte: "Diese CSU-Maut hätte Ausländer diskriminiert und wäre nebenbei noch ein fettes Minusgeschäft." Der Autofahrerclub ADAC forderte einen völligen Verzicht auf eine Pkw-Maut. Die Koalition habe eine Mehrbelastung heimischer Autofahrer ausgeschlossen. Dieses Versprechen müsse nun auch eingehalten werden.
Geplant war, dass alle inländischen Autobesitzer für Autobahnen und Bundesstraßen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird und sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors richtet. Im Schnitt sollte sie 67 Euro kosten, maximal 130 Euro. Autofahrer aus dem Ausland sollten zum Schutz der Wirtschaft in den Grenzregionen nur für Autobahnen zahlen. Sie sollten neben der Jahresmaut auch zwei Kurzzeittarife für zehn Tage oder zwei Monate buchen können.
Die Luxemburger Richter führten weiter an, die Maut verstoße auch gegen die Grundsätze des ungehinderten Zugangs zum EU-Binnenmarkt. Sie könne den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr aus anderen EU-Staaten etwa dadurch behindern, da sich Transportkosten für Lieferanten und damit Preise von Produkten erhöhten. Der EuGH monierte zudem, dass es für Inländer keine Möglichkeit geben sollte, eine Kurzzeitmaut zu wählen, die der tatsächlichen Nutzung der Straßen besser entspräche.
Österreichs Verkehrsminister Andreas Reichhardt begrüßte das Urteil. Die Richter hätten zum Glück Klarheit geschaffen. Die Regierung in Wien war bei der Klage von den Niederlanden unterstützt worden. Es war einer der seltenen Fälle, in dem ein EU-Staat gegen einen anderen ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht eingeleitet hat. Die EU-Kommission hatte Bedenken gegen die deutschen Maut-Pläne fallengelassen, nachdem Berlin einige Änderungen am Modell zugesagt hatte.