Die Staatsregierung hat ihre im Sommer vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gekippte Wolfsverordnung unverändert wieder in Kraft gesetzt. Der VGH hatte einen Verfahrensfehler moniert, weil bei der Abfassung der Verordnung aus seiner Sicht die Umweltverbände nicht ausreichend angehört worden waren. Das hat die Staatsregierung nun nachgeholt, folgerte aus den Stellungnahmen aber keine Notwendigkeit für Änderungen am Verordnungstext. Dieser sieht im Kern vor, dass bereits nach dem ersten Riss von Weidetieren durch einen Wolf die in der Region streunenden Raubtiere entnommen werden dürfen. Ein Nachweis, welches Tier für den Riss verantwortlich war, ist dabei nicht erforderlich.
Klagen drohen Wolfsverordnung wieder in Kraft
Jürgen Umlauft 15.10.2024 - 17:00 Uhr