Wegen dritten Impftermins Minister-Rüge für Kronacher Impfzentrum

Im Kronacher Impfzentrum waren bisher für manche Personen Dritt-Impftermine ausgemacht worden. Diese werden nun nach und nach wieder abgesagt. Foto: /Frank Wunderatsch

In der Cranach-Stadt haben Personen mit je einer Astra- und einer Biontech-Impfung bisher einen dritten Impftermin erhalten. Das Gesundheitsministerium schiebt dieser Praxis nun einen Riegel vor.

 
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Kronach/München - Das Kronacher Impfzentrum hat für seinen Alleingang bei sogenannten heterologen Impfungen eine Rüge aus dem Gesundheitsministerium bekommen. In einer Pressemitteilung des Landratsamts vom Montag ist zwar lediglich von einer „Antwort“ aus München zu lesen. Doch deren Inhalt ist unmissverständlich: Die Kronacher Praxis, manchen Impflingen einen dritten Termin nahezulegen, ist nach ministerieller Einschätzung „nicht zulässig“ – und hätte folglich so nicht gehandhabt werden dürfen. Darüber wurden am Freitag alle Impfzentren im Freistaat informiert.

Demnach widerspreche die Vergabe eines dritten Impftermins an Personen, die nach Erhalt zweier Impfdosen als vollständig geimpft gelten, den Vorgaben der Corona-Impfschutzverordnung für ein vollständiges Impfschema, welches wiederum den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) zu entsprechen habe. „Dies gilt auch für eine Drittimpfung nach heterologer Impfung. Derzeit liegt keine Empfehlung der Stiko für eine zeitnahe dritte Impfung nach heterologer Impfung vor“, teilt das Ministerium mit. Bei einer heterologen Impfung handelt es sich um die bei Erst- und Zweitimpfung verwendeten Impfstoffe unterschiedlicher Hersteller.

Konkret hatte der ärztliche Leiter des Kronacher Impfzentrums, Hubertus Franz, denjenigen Personen einen dritten Termin gegeben, die zunächst mit dem Vektor-Vakzin von AstraZeneca immunisiert worden waren (wir berichteten). Da AstraZeneca zwischenzeitlich für Frauen und Männer unter 60 Jahren nicht mehr empfohlen wird, hätten Betroffene für ihre Zweitimpfung einen mRNA-Impfstoff von Biontech oder Moderna erhalten sollen. Da jedoch laut Franz nicht ausreichend geklärt war, ob sich bei einer solchen heterologen Impfung aus Vektor- und mRNA-Stoff auch ein voller Impfschutz einstellt, hatte er sicherheitshalber auf einen dritten Termin bestanden. Eine Ausnahme von dieser Praxis bildeten Impflinge, die sich freiwillig – und gegen die Stiko-Empfehlung – erneut für eine Verabreichung von AstraZeneca entschieden. Laut Landratsamt war dies die überwiegende Mehrheit.

Für die wenigen Betroffenen – rund 80 Personen sollen es sein –, die einen dritten Impftermin erhalten haben, fällt dieser nun weg. „Aufgrund der Antwort aus dem Gesundheitsministerium besteht nun Klarheit, so dass auf eine Drittimpfung verzichtet wird und die bislang vorsorglich vergebenen Termine wieder abgesagt werden“, heißt es offiziell.

Gegenüber unserer Zeitung wird das Gesundheitsministerium noch etwas deutlicher. Auf Nachfrage heißt es, dass eine Kreuzimpfung aus AstraZeneca und Biontech bzw. Moderna sogar „als sicherer als die zweimalige Gabe“ von AstraZeneca gelten könne. Schon deshalb, weil dadurch die Thrombose-Gefahr, die bei einer Verabreichung von AstraZeneca bei Unter-60-Jährigen existiere, vermieden werde. Auch deute bis jetzt nichts darauf hin, dass sich dadurch ein schlechterer Impfschutz einstelle. Sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse diesen Sachstand jedoch infrage stellen, „wird die Stiko die Impfempfehlung prüfen und ggf. weiterreichende Empfehlungen aussprechen“. Christian Kreuzer

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