Das Kölner Landgericht hat Thomas Drach am Donnerstag wegen Raubs und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Außerdem verhängte die Kammer gegen den Reemtsma-Entführer anschließende Sicherungsverwahrung. Damit wird Drach nach verbüßter Haft in den Maßregelvollzug überstellt und dort weiter hinter Gittern sitzen. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.