Bei den Landrats-, OB- und Bürgermeisterwahlen hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Bei Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen hat jeder grundsätzlich so viele Stimmen, wie es Sitze in den örtlichen Parlamenten gibt. Nur manchmal können unter Umständen mehr Stimmen vergeben werden, als der Gemeinderat Sitze hat, nämlich wenn es nur eine Wahlvorschlagsliste gibt.
In großen Städten wie München hat man beispielsweise bis zu 80 Stimmen – entsprechend groß und mehrfach gefaltet ist deshalb hier der Stimmzettel.
Wie wird gewählt – und was bedeutet Kumulieren und Panaschieren?
Der einfachste Weg ist, eine einzige Liste anzukreuzen, ohne bestimmte Kandidaten auszuwählen. Dann bekommt der Reihenfolge nach jede Person auf der angekreuzten Liste der Partei oder Wählergruppe jeweils eine Stimme. Man kann auch einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten auf der Liste streichen.
Man kann aber auch Stimmen häufeln (kumulieren): So kann man einem oder auch mehreren Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. In Summe hat man aber insgesamt nicht mehr Stimmen, als auf dem Stimmzettel angegeben sind.
Außerdem können die Wähler ihre Stimmen beliebig an Bewerber verschiedener Listen verteilen (panaschieren). Dabei muss man aber aufpassen: Wer den Überblick verliert und zu viele Stimmen abgibt, macht sein Votum ungültig.
Wer nicht alle Stimmen gezielt an bestimmte Kandidaten vergibt, kann zusätzlich eine Liste ankreuzen – dann werden die übrigen Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber auf dieser Liste verteilt, die noch keine Stimmen gezielt bekommen haben, und zwar in der Reihenfolge von oben nach unten.
Wann stehen die Wahlergebnisse fest?
Ausgezählt wird am Wahltag ab 18 Uhr. Die vorläufigen Ergebnisse der Landrats-, Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen gibt es noch am Wahlabend. Bei Gemeinderäten und vor allem Stadträten und Kreistagen kann die Auszählung dagegen, weil es so kompliziert ist, etwas länger dauern.