Was anstehende Prüfungen oder den Übertritt der vierten Klassen angeht, verweist das Kultusministerium auf die pädagogischen Freiräume der Lehrer. „Die Lehrkräfte können Spielräume im Lehrplan nutzen und – je nach Wissensstand ihrer Klasse – im laufenden Schuljahr Schwerpunkte setzen.“ Entsprechende Schwerpunktsetzungen habe das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zur Verfügung gestellt. Diese Hinweise werden nun nochmals überarbeitet, um Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zeitlich zu entlasten und noch mehr Planungssicherheit zu schaffen.
Um den Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht zu erleichtern, sollen die sogenannten Brückenangebote fortgesetzt werden. In speziellen Kursen wurden im ersten Halbjahr Schüler individuell gefördert, Lernrückstände konnten so aufgeholt werden.
„Mit Blick auf die Leistungserhebungen gilt auch für die Phasen des Distanzunterrichts: Wir stehen zum Qualitätsanspruch der bayerischen Schulen, unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf gute Bildung“, betont das Kultusministerium. Gleichzeitig sollen die Schüler aber nicht die Leidtragenden für eine Situation sein, an der niemand die Schuld trägt. Auch in diesem Schuljahr sollen faire Rahmenbedingungen herrschen. So wurden für das Abitur prüfungsrelevante und nicht-prüfungsrelevante Inhalte gekennzeichnet und die Zahl der Leistungsnachweise deutlich reduziert. Schüler der 4. Klassen müssen 14 anstatt der vorgesehenen 18 Probearbeiten schreiben.
Für den Fall, dass über einen längeren Zeitraum Distanzunterricht erforderlich wird, sei zudem eine Ergänzung der Bayerischen Schulordnung für das Schuljahr 2020/21 in Vorbereitung, die weitere Flexibilisierungen bei Leistungsnachweisen ermöglichen wird. Dort sei auch eine Regelung beabsichtigt, generell die Wiederholung der Schuljahre 2019/20 und 2020/21 nicht auf die Höchstausbildungsdauer anzurechnen.