„Die Eintragung bei den Insolvenzbekanntmachungen bezieht sich auf die Altfirma“, erklärt der Chef. „Wir beziehungsweise meine Eltern konnten damals nur den Firmennamen aus der Insolvenzmasse übernehmen.“ In der neuen Veröffentlichung seien lediglich die Altgläubiger darauf hingewiesen worden, dass es nun letztmalig möglich sei, Forderungen zu stellen.