München (dpa/lby) - Die Urteile des ersten Prozesses im Zuge des Bestechungsskandals in der Münchner Ausländerbehörde sind rechtskräftig. Nachdem die beiden ehemaligen Mitarbeiter des Kreisverwaltungsreferats (KVR) ebenso wie die Staatsanwaltschaft noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel verzichtet hatten, hat nun auch der Haupttäter keine Revision eingelegt. Innerhalb der festgesetzten Frist sei bei der Kammer nichts eingegangen, teilte eine Sprecherin des Landgerichts München I auf Anfrage mit.