Erfurt/Heilbad Heiligenstadt (dpa/th) - Wegen der in Teilen Deutschlands umgehenden Vogelgrippe müssen Geflügelhalter im Eichsfeld ihre Tiere nun in Ställen unterbringen. Es sei eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Stallpflicht veröffentlicht worden, teilte der Landkreis mit. Reichen Stallkapazitäten nicht aus, sei die Errichtung von speziellen Schutzvorrichtungen möglich, hieß es. Die Verfügung betrifft demnach nicht nur Geflügel, sondern auch Ziervögel und andere Vogelarten - etwa Brieftauben. Die Kreisverwaltung warnt vor Sanktionen, sollten die Halter der Aufstallungspflicht nicht nachkommen.