Kreis Haßberge 15 bestätigte Mutationen

Mittlerweile wurden insgesamt 15 Fälle von Mutationen bestätigt – bei vier Fällen handelt es sich um die britische Variante, bei einem um die südafrikanische Variante, zehn weitere Fälle sind noch unklar. Neben diesen bestätigten Mutanten gibt es noch fünf Verdachtsfälle. Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Das Landratsamt meldet am Donnerstag eine Neuinfektion mit dem Corona-Virus. Der Inzidenzwert liegt bei 41,5.

 
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Kreis Haßberge - Das Gesundheitsamt Haßberge meldet eine weitere Neuinfektion mit dem Coronavirus. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 2452. Aktuell sind 60 Personen infiziert, sieben werden stationär im Krankenhaus behandelt, davon zwei auf der Intensivstation. 2323 Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen wieder genesen. 69 Menschen sind leider im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich 124 Personen. Die 7-Tageinzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 41,5.

Mittlerweile wurden insgesamt 15 Fälle von Mutationen bestätigt – bei vier Fällen handelt es sich um die britische Variante, bei einem um die südafrikanische Variante, zehn weitere Fälle sind noch unklar. Neben diesen bestätigten Mutanten gibt es noch fünf Verdachtsfälle, hier steht das Ergebnis der sogenannten Genom-Sequenzierung noch aus. Aktuell werden alle positiven Corona-Testergebnisse auf Mutationen untersucht.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass mit der Bereitstellung des Astrazeneca Impfstoffes auch mit der Corona-Impfung der Gruppe zwei „Hohe Priorität“ im Landkreis Haßberge begonnen werden kann. Dieser Gruppe gehören zum einen die Personen an, die älter als 70 Jahre sind. Für diese ist jedoch der Impfstoff von Astrazeneca nicht zugelassen.

Zur Gruppe zwei gehören aber zum Beispiel auch jüngere Menschen mit Vorerkrankungen, je zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren, Pflegende in stationären oder teilstationären Einrichtungen oder Ordnungskräfte, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

Mit der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung zum 24. Februar wurden zudem auch Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen tätig sind, in die Gruppe mit „hoher Priorität“ aufgenommen. Detailliert Aufschluss darüber, wer in die Gruppe zwei „Hohe Priorität“ eingeordnet werden kann, gibt das Bundesministerium auf seiner Internetseite unter www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c20413. Wer zu dieser Personengruppe zählt und sich baldmöglichst impfen lassen möchte, kann sich über das Portal www.impfzentren.bayern.de registrieren. Dort müssen auch die Gründe für die Einstufung in diese Gruppe angegeben werden.

Personen die von der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung betroffen sind, beispielsweise Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen, und sich bereits im System registriert hatten, müssen sich erneut im System einloggen und ihre Daten entsprechend aktualisieren um die neue Priorisierung zu erhalten. red

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