Kreis Haßberge 15-km-Regel ist aufgehoben

Nachdem der Inzidenz-Wert von 200 jetzt an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde, hebt der Landkreis Haßberge die „15-km-Regel“ für touristische Tagesausflüge wieder auf. Foto: dpa/Nicolas Armer

Die kritische Grenze von 200 wurde an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Ab Dienstag, 19. Januar, ist der Bewegungsradius der Landkreisbevölkerung nicht mehr eingeschränkt.

 
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Kreis Haßberge - Das Gesundheitsamt Haßberge meldet elf Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 2177. Aktuell sind 244 Personen infiziert, 19 werden stationär im Krankenhaus behandelt, davon vier auf der Intensivstation. 53 Menschen sind leider im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich 269 Personen. 1880 Bürger sind inzwischen wieder genesen. Die 7-Tagesinzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 125,6 (Stand: Montag, 18. Januar, 0:00 Uhr. Nachdem der Inzidenz-Wert von 200 jetzt an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde, hebt der Landkreis Haßberge die „15-km-Regel“ für touristische Tagesausflüge wieder auf. Das heißt konkret: ab Dienstag, 19. Januar, 0.00 Uhr ist der Bewegungsradius der Landkreisbevölkerung nicht mehr eingeschränkt. „Die Tendenz ist erfreulich, die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis ist in den letzten Tagen gesunken. Wir hoffen, dass dieser Trend anhält“, so Landrat Wilhelm Schneider. „Dennoch gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Wir dürfen nicht nachlässig werden. Wir brauchen weiterhin viel Geduld und Durchhaltevermögen. Deswegen appelliere ich an Sie alle: Bleiben Sie, wann immer es möglich ist, zuhause! Halten Sie Ihre privaten und beruflichen Kontakte so gering wie nur irgendwie möglich! Halten Sie sich an die Abstands- und Hygiene-Regeln sowie an die Kontaktbeschränkungen! Die Corona-Pandemie ist eine große Bewährungsprobe für uns alle. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir diese Herausforderung gemeinsam gut meistern werden. Vielen Dank, dass Sie sich solidarisch zeigen!“

Seit dem gestrigen Montag gilt trotz allem die FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr sowie in Handels- und Dienstleistungsbetrieben. Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt, mit ein. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dabei nur für die jeweiligen Fahrgäste bzw. Kunden und Patienten. Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren.

In den kommenden Tagen erhalten alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Haßberge, die über 80 Jahre alt sind, Post von Landrat Wilhelm Schneider. In dem Brief erklärt der Landrat den Betroffenen, was sie tun müssen, um geimpft zu werden. Dem Schreiben liegt außerdem ein Aufklärungsbogen bei.

Impfwillige, die über 80 Jahre alt sind, können sich unter www.impfzentren.bayern.de oder telefonisch unter 09521/27600 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag, 8 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Impfung registrieren lassen. Termine werden dann nach Verfügbarkeit des Impfstoffs vergeben. Jeder erhält dabei immer gleich zwei Impftermine, weil erst mit der Zweitimpfung die volle Schutzwirkung der Impfung erreicht wird.

Personen, die nicht zur höchsten Priorisierungsgruppe gehören, müssen sich noch gedulden. Für diese Personengruppe ist es deshalb aktuell auch noch nicht notwendig, sich registrieren zu lassen. red

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