Kreis Haßberge Abholung unter Umständen erlaubt

Seit dem gestrigen Montag ist für Ladengeschäfte „Click And Collect“ unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Foto: dpa/Marcus Brandt

Bisher war die Abholung von Einkaufsgütern untersagt. Doch nun gibt es eine Ausnahme. Sollten Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ist „Click And Collect“ möglich.

 
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Kreis Haßberge - Eine Neuerung wird es im Landkreis Haßberge nun doch geben, so ist der aktuellen Meldung des Landratsamtes zu entnehmen: Seit dem gestrigen Montag ist für Ladengeschäfte „Click And Collect“ unter folgenden Bedingungen erlaubt:

•Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann.

•Für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen gilt FFP2-Maskenpflicht in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen; soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal.

•Der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Im Schutz- und Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden.

Auch Betriebskantinen müssen grundsätzlich auf Mitnahme umstellen. Präsenzunterricht ist untersagt. Bis Ende Januar erfolgt die Beschulung im sogenannten Distanzunterricht. Eine Notbetreuung wird eingerichtet. Grundsätzliche keine Betreuung vor Ort. Notbetreuung wird weiterhin angeboten.

Fragen rund um das Corona-Virus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeiter des Bürgertelefons. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12.30 Uhr unter Telefon 09521/27600 erreichbar.

Bei Fragen hilft auch die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung weiter, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089/122220 zur Verfügung steht. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenzbereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Wesentlich betroffene Lebensbereiche sind abgedeckt: Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, den Kontaktbeschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit tatkräftig durch die bereits etablierte Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt. Die Servicestelle beantwortet gerne auch schriftlich über eine E-Mail an direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular der Servicestelle. red

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