Kreis Haßberge Verfolgungsfahrt endet vor Gericht

Martin Schweiger
Nach Aussage des Opfers vor Gericht, kam der Angeklagte in der Tatnacht seinem Auto zwischen Dankenfeld und Schindelsee immer näher, teilweise bis auf nur einen Meter Abstand. Foto: /News5

Eine 86 Meter lange Bremsspur zeugt von dem, was hier in der Nacht zuvor geschah: Ein Mann verfolgt einen anderen, bis dieser und seine Mitinsassen sich in Lebensgefahr wähnen. Mit im Auto: eine Schwangere.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Haßfurt - Mit weit über 100 Stundenkilometern jagte ein 23-jähriger VW-Golf-Fahrer seinen vorausfahrenden Nebenbuhler in der Nacht des 4. Juli vergangenen Jahres durch den Steigerwald. In Schindelsee, Gemeinde Rauhenebrach, rammte er den Golf des Nebenbuhlers, obwohl der 23-Jährige zuvor stark abbremste und eine 86 Meter lange Bremsspur hinterließ. In Prölsdorf, ebenfalls Gemeinde Rauhenebrach, kam es fast zu einem weiteren Zusammenstoß.

Am Mittwoch musste sich der 23-Jährige aus dem Landkreis Bamberg am Amtsgericht wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung, Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Auf der Anklagebank gab der Angeklagte die Verfolgungsfahrt zu. Der Nebenbuhler habe zuvor am Rande einer Feier in Neuhausen im Landkreis Bamberg die Reifen seines 500 PS-Boliden durchdrehen lassen. Dadurch habe er sich provoziert gefühlt und sei ihm hinterhergefahren. Auch die Ex-Freundin – damals im fünften Monat schwanger - sei im Fahrzeug des Nebenbuhlers gesessen. Er sei in Rage gewesen. „Ich wüsste nicht, dass ich ihn gerammt habe. Ich hatte mein Auto immer unter Kontrolle“, ließ er das Schöffengericht mit einem Grinsen wissen.

Dass dem nicht so war bezeugte der verfolgte Fahrer. Das Verhältnis zu dem Angeklagten bezeichnete er als „ganz schwierig“. Er wurde bereits von ihm verprügelt. Seiner Aussage nach kam der Angeklagte seinem Auto zwischen Dankenfeld (Oberaurach) und Schindelsee immer näher, teilweise bis auf nur einen Meter Abstand. In Schindelsee habe er auf 50 Stundenkilometer abgebremst. „Hinter uns quietschten Reifen und es schlug ein“, schilderte er den Aufprall. „Fahr weiter. Der bringt uns um“, hätten seine beiden Mitfahrerinnen geschrien. Er sei schnell weitergefahren. In der Ortseinfahrt von Prölsdorf habe er die Kontrolle über seinen tiefergelegten Golf VR 6 Turbo verloren. Das Auto habe sich gedreht und sei mitten auf der Fahrbahn quer gestanden. Der Angeklagte rammte glücklicherweise nicht das querstehende Fahrzeug, sondern kam nach rechts von der Fahrbahn ab, überfuhr ein Verkehrsschild und landete im Straßengraben.

Er sei anschließend weitergefahren nach Halbersdorf im Kreis Bamberg, wo dann die zwischenzeitlich informierten Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr eingetroffen seien. Der Angeklagte konnte kurz darauf in einer Wohnung festgenommen werden, wo er schlief. Am Auto des Geschädigten entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von 8500 Euro. Bei dem Aufprall wurde niemand der Beteiligten schwer verletzt. Die Ex-Freundin klagte im Zeugenstand über Kopfschmerzen, die über zwei bis drei Wochen anhielten.

Schwerwiegender seien für sie die psychischen Folgen. Sie habe damals Todesangst gelitten, sagte sie unter Tränen. „Er wollte uns immer wieder hinter rein fahren. Als wir in Prölsdorf quer standen, dachte ich es ist vorbei“. Immer noch sei sie deswegen in psychiatrischer Behandlung. Eine Blutprobe bei dem Angeklagten um 5.18 Uhr, rund drei Stunden nach der Tat, ergab einen Wert von 0,36 Promille. Laut einem Gutachten war das ABS (Antiblockiersystem) des Autos des Angeklagten ohne Funktion, was die lange Bremsspur erklärt.

Ein Unbekannter ist der Angeklagte vor Gericht nicht. Fünf Einträge stehen in seinem Sündenregister, darunter drei Verkehrsdelikte und zwei Körperverletzungen. Staatsanwalt Alexander Baum forderte eine zweijährige Bewährungsstrafe. Die Nebenklagevertreterin der geschädigten Ex-Freundin, Anwältin Mareen Basler, forderte sogar eine zweijährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Verteidiger Oliver Leuteritz plädierte auf Freispruch. Den wird es mit Richter Christoph Gillot wohl nicht geben. „Wer so fährt nimmt den Tod eines anderen in Kauf“, sagte der Richter.

Bilder