Beamte der Kriminalpolizei überwachten die Handys der Angeklagten. Am 23. März wurden alle Bandenmitglieder festgenommen. Dabei soll der 28-jährige Angeklagte mit Kopfstößen Widerstand geleistet haben und versucht haben, im Badezimmer Drogen die Toilette hinunterzuspülen.
Die beiden mutmaßlichen Anführer der Bande sind vor Gericht alles andere als Unbekannte. Der 28-Jährige wurde zum ersten Mal im Jahr 2010 im Alter von 17 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt. Im Jahr 2012 brach er in Gerolzhofen in mehrere Läden ein und verursachte einen Schaden in Höhe von 14 000 Euro, wofür er ein Jahr Freiheitsstrafe erhielt. Im Jahr 2018 wurde er wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.
Selbst abhängig
Die Zeit im Bezirkskrankenhaus, die mit Haftlockerung verbunden war, nutzte er für die angeklagten Straftaten ebenso aus, wie der 25-jährige Angeklagte, der im Jahr 2019 wegen Drogendelikten zu fünf Jahren Haft mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt wurde. Beide Angeklagte sind seit ihrer Jugendzeit drogenabhängig.
Die Staatsanwältin kündigte nach einem Rechtsgespräch an, für beide eine Freiheitsstrafe von über zehn Jahren zu fordern. Den 21-jährigen ebenfalls drogenabhängigen Angeklagten stufte die Anklagevertreterin ebenfalls als Haupttäter ein. Er ist jedoch nicht vorbestraft. Die Staatsanwältin kündigte an, auf eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren und drei Monaten zu plädieren. Eventuell käme auch eine Jugendstrafe in Betracht, die dann niedriger ausfalle.
Die drei angeklagten Frauen kämen nicht als Haupttäterinnen in Betracht. Die 25-jährige Mittäterin müsse aus Anklagesicht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und zwei Monaten rechnen. Sie nimmt nach eigenen Angaben keine Drogen.
Ihre Eltern seien geschockt gewesen, als sie von der Festnahme der Tochter erfuhren. Sie hat bereits bei der Polizei auch gegen die anderen Angeklagten ausgesagt. Daher käme laut ihres Verteidigers Paragraf 31 des Betäubungsmittelgesetzes, der sogenannte „Judas-Paragraf“ zur Anwendung, der Kriminellen die Möglichkeit gibt, durch Kooperation mit Polizei und Justiz eine drohende Haftstrafe abzumildern. Die 25-Jährige fürchtet sich vor Racheaktionen und ist deswegen von Bayern nach Baden-Württemberg verzogen.
„Blind vor Liebe“
Die zweite 25-jährige Angeklagte muss laut Staatsanwältin mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren und drei Monaten rechnen. Sie ist ebenfalls nicht vorbestraft. Sie habe sich in den 28-jährigen Haupttäter verliebt und sei so ins Drogenmilieu mit unregelmäßigen Konsum abgerutscht. Sie sei „blind vor Liebe“ gewesen. „Die Beziehung hat mich den Arsch gekostet“, gab sie zu Protokoll.
Die 29-jährige Angeklagte muss laut Anklagevertreterin mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und zwei Monaten rechnen. Sie machte keine Angaben zu Drogenkonsum. Die Anwälte der Frauen gaben als Ziel Bewährungsstrafen für ihre drei Mandantinnen an.