Kreis Haßberge - Mit Blick auf die weiterhin hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat ab dem kommenden Montag, 18. Januar, eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen beschlossen. „Bereits jetzt ist bei der Abholung von bestellten Waren in Ladengeschäften (Click&Collect) eine FFP2-Maske zu tragen. Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren“, teilt Monika Göhr, Pressesprecherin am Landratsamt Haßberge, mit. „Die Vorbereitungen für die Verteilung der FFP2-Schutzmasken oder vergleichbarer Masken, wie etwa KN95-Masken, an hilfsbedürftige Menschen und Pflegende Angehörige laufen im Landratsamt Haßberge auf Hochtouren“, so Göhr.