Kreis Haßberge Impfungen schreiten voran

Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut im Landkreis Haßberge am Freitag bei 251,2 Foto: /René Ruprecht

Auch im Landkreis Haßberge nutzen zahlreiche Menschen die Möglichkeit, sich die ersehnte Spritze beim Hausarzt geben zu lassen. Hier liegt die Zahl derzeit bei 1420 Dosen.

 
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Kreis Haßberge - Das Gesundheitsamt Haßberge meldet 16 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle auf 3288, Stand 16. April, 12 Uhr. 2767 Bürger sind insgesamt inzwischen wieder genesen. Aktuell infiziert sind 443 Personen, 31 werden stationär im Krankenhaus behandelt, davon zwei auf der Intensivstation. In häuslicher Isolation befinden sich aktuell 527 Personen.

„Verhalten Sie sich umsichtig, vorsichtig und diszipliniert – gerade weil die ansteckendere, britische Mutation in unserem Kreis vorherrschend ist“, so der dringende Appell von Landrat Wilhelm Schneider an alle Bürger. „Halten Sie weiterhin konsequent die Regeln (Abstand-Händehygiene-FFP2-Maske-Lüften) ein. Das ist elementar, um auf Dauer Einschränkungen zu verhindern.“ Die Impfungen schreiten indes voran: 12758 Erstimpfungen und 5185 Zweitimpfungen wurden bereits in den beiden Impfzentren Zeil und Hofheim durchgeführt, so Monika Göhr, Pressesprecherin des Landratsamtes. Die Hausärzte haben bisher 1420 Dosen verimpft. Die Haßberg-Kliniken geben nach wie vor keine Impfzahlen bekannt.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 251,2, Stand 16. April, 0.00 Uhr. Demnach gelten für den Landkreis Haßberge vom 19. bis 25. April für den Schulbetrieb und im Bereich der Kindertagesbetreuung folgende Regeln:

•An den vierten Klassen der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

•Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen nur Schüler teilnehmen, die über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests verfügen. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden alt sein.

•Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen sind geschlossen. Die Regelungen zur Notbetreuung bleiben unberührt. Nächsten Freitag, 23. April wird dann eine Entscheidung für die darauffolgende Woche getroffen.

Die weiteren Regelungen

Von 22 bis 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre, es sei denn, der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist begründet aufgrund

•eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,

•der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,

•der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,

•der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,

•der Begleitung Sterbender,

•von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder

•von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Kontakte

•Gestattet sind Treffen des eigenen Haushaltes mit einer zusätzlichen weiteren Person. Kinder unter 14 Jahren werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

•Außerdem erlaubt ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Einzelhandel

•Die Öffnung des Einzelhandels mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Die Abholung vorbestellter Ware in Ladengeschäften („Click and Collect“) ist auch ohne Test zulässig.

•Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.

•Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, Buchhandlungen und Schuhgeschäfte zählen nicht zu den bedarfsnotwendigen Ladengeschäften.

•Ausnahme: Gärtnereien und Baumschulen fallen unter die bedarfsnotwendigen Geschäfte, soweit sie Lebensmittel verkaufen. Unter Lebensmittel fallen neben Obst und Gemüse im weiteren Sinne auch Pflanzen, die der Lebensmittelproduktion dienen (wie Setzlinge, Obstbäume). Gärtnereien, deren Sortiment zu mehr als 50 Prozent aus Lebensmitteln besteht, dürfen die komplette Verkaufsfläche öffnen und auch das restliche Sortiment (Zierpflanzen usw.) mitverkaufen. Bei Mischbetrieben, bei denen der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit nicht im erlaubten Bereich liegt, kann ausschließlich der erlaubte Teil (Verkauf von Lebensmitteln) erfolgen. Für das übrige Sortiment besteht bei der derzeitigen 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Haßberge dann nur die Möglichkeit des Verkaufs über „Click & Collect“ (Abholung der Ware nach Vorbestellung).

•Dienstleistungen der Friseure, Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege können inzidenzunabhängig weiter angeboten werden.

•Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, ist kein Corona-Test notwendig.

Kulturstätten und Sport

Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten sind geschlossen. Büchereien und Bibliotheken bleiben geöffnet. Kontaktfreier Sport im Freien ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (eigener Haushalt plus eine weitere Person) zulässig.

Antworten und Kontaktmöglichkeiten

Fragen rund um das Corona-Virus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 09521/27-600 erreichbar. Bei Fragen hilft auch die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung weiter, die montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie samstags von 10.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 zur Verfügung steht. Die Servicestelle beantwortet gerne auch schriftlich über eine E-Mail an: direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular der Servicestelle.

Ganz viele Fragen lassen sich jedoch mit Blick ins Internet klären. Empfohlen werden hier die Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/ und die der Bayerischen Staatsregierung unter https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/. Viele Informationen rund um das Corona-Geschehen gibt es außerdem unter: www.wirtschaftsraum-hassberge.de und unter: www.hassberge.de.

Kostenlose Schnelltests

An folgenden Standorten werden kostenlose Antigen-Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Haßberge angeboten:

Neu: Haßfurt, Eishalle: Montag bis Freitag von 13.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr), Sonntag von 13.00 bis 16.00 Uhr (letzter Einlass 15.45 Uhr).

Ebern, Turnhalle an der Grundschule: Montag, Mittwoch, Freitag 13.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr), Sonntag 13.00 bis 16.00 Uhr (letzter Einlass 15.45 Uhr.

Hofheim, Haus des Gastes: Montag, Mittwoch, Freitag 13.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr).

Maroldweisach, Grundschule: Dienstag und Donnerstag: 13.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr).

Eltmann, Stadthalle: Dienstag und Donnerstag 13.00 bis 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.45 Uhr).

Die neuen Abstriche können ab sofort auch im vorderen Teil der Nase durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Tupfer nur noch zwei bis vier Zentimeter in die Nase eingeführt werden muss. Mit dem flachen Nasenabstrich können jetzt auch Kinder und kleine Kinder in den Schnelltestzentren getestet werden.

Gegenüber einem PCR-Test (wie er beispielsweise im Testzentrum Wonfurt angewendet wird), hat der Schnelltest den Vorteil, dass der Testwillige bereits nach 15 bis 20 Minuten Gewissheit über eine mögliche Corona-Infektion hat. Bei einem PCR-Test bekommt der Testwillige das Ergebnis in der Regel am Folgetag, auf jeden Fall aber innerhalb von 48 Stunden.

Wer einen PoC-Antigen-Test in einem Schnelltestzentrum durchführen lassen möchte, wird gebeten, dementsprechend eine zusätzliche Wartezeit von 15-20 Minuten für die Testauswertung einzuplanen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Um den Vorgang der Schnelltestung zu beschleunigen, kann die Bescheinigung über das Ergebnis bereits gedruckt und ausgefüllt mitgebracht werden. Das Formular kann auf der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden unter https://www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Corona/Formular_negativer-Test-Bestaetigung-allgemein.pdf. Ansonsten erhalten Testwillige diesen auch direkt vor Ort.

Testzentrum Wonfurt

Wer sich im „Bayerischen Testzentrum“ am Kreisabfallzentrum in Wonfurt testen lassen möchte, muss sich vorher online anmelden über das Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises unter: https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Bitte immer den Namen genauso angeben, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht.

Wer keine digitale Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hat, kann telefonisch einen Termin vereinbaren unter 09521/27-720 (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Mitzubringen sind die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Personalausweis und ein Mund-Nasen-Schutz sowie die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital).

Befundmitteilung

Die Mitteilung des Testergebnisses erfolgt digital direkt über das Labor – über die Corona-APP. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Post. Weil dies aber wesentlich länger dauert, empfiehlt das Gesundheitsamt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich die Corona-Warnapp aufs Handy herunter zu laden. Die Befundmitteilung über die App erfolgt innerhalb von spätestens 48 Stunden – außer am Wochenende; per Brief kann dies einige Tage dauern. Positive Ergebnisse werden den Betroffenen IN JEDEM FALL (auch) über das Gesundheitsamt mitgeteilt, denn damit verbunden sind die Informationen für die dann zwingend erforderliche Quarantäne. Allerdings kann es zwischenzeitlich sein, dass auch das Labor oder der Hausarzt positive Ergebnisse an die Betroffenen übermitteln.

Bürgerinnen und Bürger, die an Erkältungssymptomen jeder Schwere und/oder an Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn leiden, sollten sich telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.

Anmeldung fürs Impfen

Anmeldungen zum Impfen erfolgen bayernweit über die Registrierungsplattform des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Das heißt, wer einen Impftermin vereinbaren möchte, muss sich zuerst online über dieses Portal registrieren lassen: www.impfzentren.bayern.de. Sollte die Online-Registrierung im Einzelfall für Bürgerinnen und Bürger nicht möglich sein, steht die Impf-Hotline des Landratsamtes Haßberge unter der Rufnummer 09521/27-600 (Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag, 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Verfügung.

Informationen rund ums Corona-Impfzentrum gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus/impfzentrum.html. Unter anderem sind dort die Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Impfen eingestellt. Weitergehende Informationen zum Thema Impfen gegen das Coronavirus gibt es auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/. Dort erfährt man zum Beispiel, wie die Reihenfolge der Impfungen geplant ist und welche Dokumente für die Impfung benötigt werden.

Im Landkreis Haßberge haben die Impfungen in den Hausarztpraxen begonnen. Anfangs ist die Liefermenge an Impfstoff für die Praxen noch sehr überschaubar. Daher bittet sowohl die Ärzteschaft als auch Impfzentrum um folgende Punkte:

•Die Arztpraxen wählen nach der Impfpriorisierung ihre zu impfenden Patienten aus. Bitte rufen Sie nicht wegen eines Termins in Ihrer Praxis an. Ihr Arzt/Ihre Ärztin wird auf Sie zukommen.

•Bitte bleiben Sie weiterhin beim Impfzentrum angemeldet. Löschen Sie Ihren Account erst, wenn Sie beim Hausarzt geimpft wurden. Es gibt leider keine Schnittstelle zwischen den Praxen und den Impfzentren. Wer sich nicht abmeldet, erhält dann natürlich eine Einladung zum Impfzentrum. Dies ist grundsätzlich nicht weiter schlimm, kann jedoch zu Verwirrung und verlängerte Wartezeiten für andere führen. Durch die Löschung des Accounts hat das Impfzentrum einen realistischen Überblick, wie viele Personen tatsächlich noch auf einen Impftermin warten. Dieser Umstand ist bei der Bestellung der Impfstoffe und bei der Terminverteilung wichtig.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits in einem der Impfzentren ihre Erstimpfung erhalten haben, sich nicht bei ihrem Hausarzt um die Zweitimpfung bemühen sollen. Die Zweitimpfung erfolgt wieder im Impfzentrum, der Termin wurde bereits vereinbart.

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