Kreis Haßberge Nacktbilder von Freundin verschickt

Martin Schweiger
Ein 23-Jähriger schickte Nacktaufnahmen von seiner Ex-Freundin per Handy an mehrere Personen und betitelte sie zudem als „Schlampe“. Dies ließ sich die Geschädigte nicht gefallen. Sie erstattete Anzeige. Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Das Gericht verurteilt einen 23-Jährigen zu einer Geldstrafe. Er hatte sich an seiner Ex-Freundin rächen wollen.

 
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Haßfurt - Weil ihn seine Freundin nach eigener Aussage „verarscht“ hatte, sann ein 23-Jähriger aus dem Steigerwald im Februar vergangenen Jahres auf Rache. Er schickte Nacktaufnahmen von ihr per Handy an mehrere Personen und betitelte sie zudem als „Schlampe“. Dies ließ sich die Geschädigte nicht gefallen. Sie erstattete Anzeige mit der Folge, dass der arbeitslose Freund einen Strafbefehl über 2400 Euro erhielt, gegen den er Einspruch einlegte und sich daher am Mittwoch wegen Nötigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Beleidigung verantworten musste.

Die Vorsitzende wies den Angeklagten nach Verlesung der Anklageschrift darauf hin, dass er bei der polizeilichen Vernehmung seinen Fehltritt bereits eingeräumt habe. „Warum müssen wir heute noch im Dreck wühlen? Was ist das Ziel ihres Einspruchs?“, fragte sie den Arbeitslosen. Der schob dem ermittelnden Polizeibeamten die Schuld zu. Der Beamte habe es nicht verstehen können, wie es sich anfühle, „verarscht“ zu werden. Seine damalige Freundin habe ebenfalls Nacktbilder von ihm im Internet verbreitet. Er sei daraufhin gemobbt worden und habe hämische Kommentare über sein Geschlechtsteil lesen müssen.

Dies rechtfertige jedoch nicht die Tat, belehrte die Richterin den Angeklagten. Er habe ebenfalls die Möglichkeit, seine Freundin anzuzeigen. Allerdings betrage die Strafantragsfrist im Falle einer Beleidigung drei Monate und sei somit bereits abgelaufen. Der Strafbefehl unterstelle die Einsicht des Bestraften, sagte die Richterin. Sie empfahl dem Angeklagten daher, den Einspruch auf die Tagessatzhöhe zu beschränken, was der Angeklagte dann auch tat. Da er derzeit nach eigener Aussage ohne Einkommen ist und von den Eltern unterstützt wird, minderte das Gericht die Tagessatzhöhe auf zehn Euro, sodass der Angeklagte nur noch 600 Euro berappen muss.

Abschließend entschuldigte er seinen Fehltritt mit einem damaligen „emotionalen Überschuss“. Die Vorsitzende stellte eine andere Diagnose: der Arbeitslose habe zu viel Zeit, die er im Internet verbringe. Er solle stattdessen eine Arbeitsstelle suchen und sich im Leben „durchbeißen“.

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