Kreis Haßberge Neue Maßnahmen ab 1. März

red
Ab dem 1. März sind Friseurbesuche wieder erlaubt. Doch nicht nur das: Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Ab dem kommenden Monat dürfen nicht nur Friseure wieder öffnen. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten unter anderem auch für gewisse Märkte und Musikschulen neue Regeln.

 
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Kreis Haßberge - Das Gesundheitsamt Haßberge meldet fünf Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Aktuell sind 51 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert, zehn werden stationär im Krankenhaus behandelt, davon ein Patient auf der Intensivstation. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der bisher bestätigten Infektionsfälle auf 2411. 2292 Bürger sind inzwischen wieder genesen. 68 Menschen sind leider im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich 168 Personen. Die 7-Tageinzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 36,7.

Neue Maßnahmen

Das Bayerische Kabinett hat in der gestrigen Sitzung beschlossen, dass ab 1. März folgende Maßnahmen in Kraft treten:

Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen wieder zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Das bedeutet insbesondere Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter.

Ab dem 1. März werden neben dem Friseurgewerbe und unter gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder geöffnet, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird ab dem 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist – von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.

Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenzschwelle von 100 erneut überschreiten, sind sie nach geltendem Recht verpflichtet, die neue Inzidenz „unverzüglich“ bekannt zu machen. Das bedeutet in der Praxis, dass diese Bekanntmachung binnen 24 Stunden zu erfolgen hat (Karenztag). Ab dem auf den Karenztag folgenden Tag findet dann dort nur noch Distanzunterricht statt und sind die Kitas geschlossen.

Impf-Termine

Personen, die über 80 Jahre alt sind, können wie folgt einen Termin für eine Impfung vereinbaren: Telefonisch über die Impf-Hotline des Landratsamtes Haßberge unter der Rufnummer 09521/27600 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag, 8 Uhr bis 12.30 Uhr) oder online über www.impfzentren.bayern.de. Termine werden dann nach Verfügbarkeit des Impfstoffs vergeben.

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