Kreis Haßberge Spenden für Hochwasseropfer

Stellvertretender Landrat Michael Ziegler und Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder bei der Scheckübergabe. Foto: /Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei

Es waren Bilder, die man nie vergessen wird. Als sich die Wassermassen im Juli durch Straßen, Häuser und Keller drückten, war auch der Landkreis Haßberge betroffen. Hier ist nun Hilfe in Sicht.

 
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Kreis Haßberge - Nach den schweren Unwettern im Juli dieses Jahres hat die Bayerische Staatsregierung – neben den ausgezahlten Soforthilfen und dem Härtefonds – ein zentrales Spendenkonto „Katastrophenhilfe Bayern“ eingerichtet. Auf diesem Konto sind in den vergangenen Wochen rund vier Millionen Euro eingegangen. Die Spendengelder wurden jetzt an bayerische Städte und Landkreise verteilt, die besonders stark vom Hochwasser betroffen waren.

Da auch im Landkreis Haßberge teils erhebliche Schäden entstanden sind, fließt ein Teil der Spendengelder in den Landkreis Haßberge. Einen entsprechenden Scheck in Höhe von 68 622,00 Euro hat der stellvertretende Landrat Michael Ziegler jetzt von Bayerns Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und Staatsministerin Carolina Trautner entgegengenommen.

„Der starke Regen hat auch in unserem Landkreis Spuren hinterlassen. Wir sind sehr froh, dass der Freistaat schnell reagiert und den Hochwasserbetroffenen mit Soforthilfen unter die Arme greift“, so stellvertretender Landrat Michael Ziegler. „Ich bin mir sicher, dass damit vielen Menschen im Landkreis Haßberge schnell und unbürokratisch geholfen werden kann.“ Hocherfreut zeigte sich der stellvertretende Landrat angesichts der hohen Spendenbereitschaft in Bayern: Dank der großzügigen Spenden können wir erneut denjenigen helfen, die unverschuldet in eine schwierige finanzielle Situation geraten sind. Die hohe Spendenbereitschaft ist ein gutes Zeichen und zeigt einmal mehr den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Krisenzeiten“.

Die Spendengelder der „Katastrophenhilfe Bayern“ sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich an vom Hochwasser betroffene

Privathaushalte/-personen, die sich in einer besonderen Notlage befinden und bei denen die staatliche und kommunale Soforthilfe nicht ausreicht oder nicht gewährt werden kann, sowie

soziale, gemeinnützig anerkannte oder mildtätige Organisationen weitergeben werden. Unternehmen können durch die Spendengelder nicht unterstützt werden.

Das Landratsamt Haßberge wird im nächsten Schritt über die Verteilung dieser Spendenmittel entscheiden.

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