Kreis Haßberge Stallpflicht bei Geflügel gilt weiterhin

Kreis Haßberge - Seit 26. Januar gelten im Landkreis Haßberge wegen der Geflügelpest besondere Schutzmaßnahmen, zu denen auch die Stallpflicht gehört Foto: picture alliance/dpa/Frank Rumpenhorst

Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht derzeit nicht, auch nicht durch den Konsum von Eiern oder Geflügelfleisch. Dennoch sollten keine verendeten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden.

 
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Kreis Haßberge - Seit 26. Januar gelten im Landkreis Haßberge wegen der Geflügelpest besondere Schutzmaßnahmen (siehe www.hassberge.de), zu denen auch die Stallpflicht gehört. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Haßberge darauf hin, dass alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel) bisher noch nicht nachgekommen sind, diese unverzüglich beim Veterinäramt, Telefon 09521/27-138, anzuzeigen haben. Außerdem müssen gehäufte Todesfälle gemeldet werden, damit ein Ausbruch der Seuche ausgeschlossen werden kann.

Geflügelhalter aus dem Landkreis Haßberge, die in der Zeit vom 28. Februar bis 23. März bei einem mobilen Geflügelhändler aus Nordrhein-Westfalen (Geflügelhof Schulte, Delbrück-Westenholz) Geflügel gekauft haben, werden gebeten, sich umgehend beim Veterinäramt Haßberge zu melden, damit die Tiere untersucht werden können.

Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht derzeit nicht, auch nicht durch den Konsum von Eiern oder Geflügelfleisch. Dennoch sollten keine verendeten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden. Sobald sich an der Geflügelpestsituation im Landkreis etwas ändert, wird dies auf www.hassberge.de bekannt gegeben.

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