Kreis Haßberge - Seit 26. Januar gelten im Landkreis Haßberge wegen der Geflügelpest besondere Schutzmaßnahmen (siehe www.hassberge.de), zu denen auch die Stallpflicht gehört. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Haßberge darauf hin, dass alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel) bisher noch nicht nachgekommen sind, diese unverzüglich beim Veterinäramt, Telefon 09521/27-138, anzuzeigen haben. Außerdem müssen gehäufte Todesfälle gemeldet werden, damit ein Ausbruch der Seuche ausgeschlossen werden kann.