Das Amtsgericht Haßfurt hat gegen einen 64-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge Strafbefehl erlassen. Laut einer Pressemitteilung wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, im Zeitraum vom 12. Januar bis 30. Juni 2024 auf der Internetplattform „X“ (vormals „Twitter“) mittels der „Retweet-Funktion“ oder durch Weiterleiten an andere Nutzer in fünf Fällen Erkennungszeichen von ehemaligen nationalsozialistischen Organisationen verbreitet sowie in einem weiteren Fall eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich verharmlost zu haben.