Kreis Haßberge - Was hat sie uns nicht schon beschäftigt in den vergangenen rund eineinhalb Jahren: Die BayIfSMV, in unaussprechlicher Langfassung die „Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“, mittlerweile in ihrer 13. Auflage, bestimmt nicht nur das Alltags- und Berufsleben, sondern in gewissem Maße auch den diesjährigen Wahlkampf.