Seitdem Russland 2014 die Schwarzmeerhalbinsel Krim annektiert hat, hat die EU mehr als 1000 Personen und 80 Organisationen auf die Sanktionsliste gesetzt. Für die Personen bedeutet es unter anderem, dass etwaige Vermögen in der EU eingefroren werden.
Zweiter Vorschlag soll Enteignungen erleichtern
Doch es hapert zum Teil an der Umsetzung - auch in Deutschland. Aus deutschen Rergierungskreisen hieß es Anfang Mai, die Gesetze seien nicht aufs "Oligarchenjagen" ausgerichtet. Bis zur Sommerpause des Bundestags sollten deshalb gesetzliche Änderungen beschlossen werden.
Helfen soll ein weiterer Vorschlag der EU-Kommission vom Mittwoch. Er sieht vor, die Regeln zur Vermögensabschöpfung und Beschlagnahmung zu überarbeiten. Dadurch soll etwa eine Enteignung von Vermögen möglich werden, wenn es in Zusammenhang mit Sanktionsverstößen oder versuchten Verstößen steht. Zudem soll der Vorschlag den Kampf gegen organisierte Kriminalität grundsätzlich stärken. EU-Kommissionsvize Margaritis Schinas zufolge werden jährlich 139 Milliarden Euro im Jahr durch Straftaten eingenommen. Davon wiederum würden nur zwei Prozent eingefroren und ein Prozent beschlagnahmt.
Nach dem Willen der EU-Kommission sollen nationale Behörden in dringenden Fällen frühzeitig Vermögen einfrieren können, bevor es etwa außer Landes geschafft werden kann - auch, wenn das Strafverfahren noch läuft. Enteignungen sollen in bestimmten Fällen auch möglich werden, wenn es keine Verurteilung gibt. Unerklärliche Vermögen, die in Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten stehen, sollen beschlagnahmt werden können. Und der Verkauf eingefrorener Vermögenswerte durch den Staat soll einfacher werden. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen über die Vorschläge noch verhandeln.
Deutschland hatte Bedenken angemeldet
Reynders zufolge könnte das aus Beschlagnahmungen von Oligarchen gewonnene Geld Opfern des russischen Kriegs in der Ukraine zugute kommen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte noch am Dienstag zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine gesagt: "Wir sollten dafür jeden Stein umdrehen - wenn möglich auch russische Vermögenswerte, die wir eingefroren haben." Damit reagierte sie auch auf Forderungen der Ukraine, die eingefrorenen Vermögenswerte des russischen Staates zu für den Wiederaufbau des Landes zu nutzen.
Die Vorschläge der EU-Kommission bleiben dahinter weit zurück. Zum einen lassen sie das weitaus umfangreichere eingefrorene Vermögen des russischen Staats unberücksichtigt. Zum anderen sollen nicht grundsätzlich die eingefrorenen Vermögenswerte sanktionierter Oligarchen beschlagnahmt werden. Dies soll nur dann geschehen, wenn sie Sanktionen verletzen oder dies versucht haben.
Damit könnten womöglich die Bedenken der Bundesregierung ausgeräumt sein. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte noch am Dienstag gesagt, dass Deutschland zwar offen für eine Debatte darüber sei, beschlagnahmtes russisches Vermögen für die Wiederaufbau der Ukraine zu nutzen. Zugleich gab er zu bedenken, dass man zwischen Mitteln des Staates - wie etwa der Zentralbank - und privaten Mitteln unterscheiden müsse. "In unserer Verfassung gibt es Garantien für Privatvermögen."