Schon vor dem Umzug nach Niedersachsen war der Mann, der eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hatte, durch den Kreis Coesfeld ausgewiesen worden. Er sollte nach Kasachstan abgeschoben werden, zudem sei ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt worden, sagte Michael Labrenz, Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichts Münster. Dagegen habe er im Dezember 2020 geklagt und einen Eilantrag gestellt, dem bezüglich der Abschiebung stattgegeben worden sei. Bis zur Entscheidung des Gerichts könne der 21-Jährige nicht abgeschoben werden. Einen Termin für die Verhandlung gebe es noch nicht. Unklar sei auch, welche Ausländerbehörde aktuell zuständig sei.