Nürnberg/Burgbernheim - Im Verfahren gegen einen psychisch kranken 19-Jährigen, der seinen Vater auf einem Jagdausflug erschossen haben soll, ist gleich zu Beginn die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Die Jugendkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth begründete dies mit dem Alter des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt. Er war damals 18 Jahre alt und somit rechtlich gesehen noch ein Heranwachsender.