Kripo sucht dringend Zeugen Messerangriff in Oberfranken: Junger Mann in Haft

Zu einer schweren körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Jugendlichen ist es auf dem Radweg zwischen Michelau und dem Lichtenfelser Ortsteil Schney gekommen.

 
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Ein 19-Jähriger hat sich am Montag gegen 19.15 Uhr mit vier weiteren Personen am Bahnhof in Schney getroffen. Bereits dort soll es laut Polizei zu einer ersten körperlichen Auseinandersetzung zwischen den jungen Männern gekommen sein.

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Wenig später liefen die Männer auf dem Radweg an der Kreisstraße LIF2 von Schney nach Michelau. Dort eskalierte die Situation. Dabei soll der 19-jährige Deutsche einen 15-Jährigen mit einem Messer verletzt haben. Der 19-Jährige floh anschließend vom Tatort. Ebenso der 15-Jährige und seine Begleiter. Dessen leichte Verletzung wurde später in einem Krankenhaus behandelt.

Die Kriminalpolizei Coburg hat die Ermittlungen übernommen. Noch am Donnerstag nahmen Beamte den 19-Jährigen vorläufig fest. Er wurde am Freitag einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg Haftbefehl gegen den Mann. Er befindet sich seitdem in einer Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittler suchen in diesem Zusammenhang weiter nach Zeugen, die die Vorfälle am Bahnhof und auf dem Radweg beobachtet haben: Gegen 19.15 Uhr sollen sich am Bahnhof in Schney am Montag zwei Personen aufgehalten haben, die als Zeugen in Betracht kommen. Außerdem ist die Aussage eines Radfahrers von Bedeutung, der zwischen 19.45 Uhr und 21.20 Uhr auf dem Radweg zwischen Schney und Michelau fuhr. Auch dieser könnte die Gruppe gesehen haben. Möglicherweise trug er eine gelbe/orange Warnweste. Ebenso werden Verkehrsteilnehmer aufgerufen, die zur Tatzeit zwischen Schney und Michelau unterwegs waren, sich zu melden. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Kripo Coburg unter der Telefonnummer 09561/645-0 entgegen.

Gut zu wissen
In Übereinstimmung mit dem Pressekodex nennt die Deutsche Presse-Agentur in ihren Texten die Nationalität oder Herkunft von Tätern oder Tatverdächtigen nur, wenn es dafür ein begründetes öffentliches Interesse gibt.