Wer in einer Gemeindeverwaltung an verantwortlicher Stelle Dienst tut, darf sich nicht gleichzeitig in der entsprechenden Kommune als Gemeinde- oder Stadtrat engagieren. Das war schon bisher so. Ab der Kommunalwahl 2026 wird diese Regelung erstmals ausgeweitet, und zwar auf „praktisch alle kommunalen Beschäftigten“, wie es in einer aktuellen Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion heißt. Lediglich Mitarbeiter, „die rein körperliche Arbeit verrichten“, beispielsweise in Bauhöfen, dürfen – wie bisher auch – eine Doppelfunktion in ihrer Kommune ausüben.
Kritik aus Kronach SPD sieht kommunale Angestellte bei der Wahl benachteiligt
Christian Kreuzer 02.09.2025 - 16:12 Uhr