Einen „ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen“: Die ist Aufgabe eines Rechnungsprüfungsausschusses, der dafür die Einnahmen und Ausgaben sowie das Vermögen und die Schulden einer Stadt zu prüfen hat. So soll sichergestellt werden, dass die Verwaltung rechtmäßig, zweckmäßig und wirtschaftlich handelt – und der Bürgermeister selbst von seinem Stadtrat für die entsprechenden Haushaltsjahre entlastet werden kann.