1500 Euro Geldstrafe sollte ein 48-jähriger Mann aus dem Landkreis Kronach nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Coburg zahlen, weil er am 22. März dieses Jahres in den Räumen einer Kronacher Steuerkanzlei einen Mitarbeiter des hiesigen Finanzamtes bedroht hatte. Doch gegen den bereits ergangenen Strafbefehl vom Juli 2023 legte der Mann Widerspruch ein, sodass es am Donnerstag vor dem Amtsgericht Kronach zu einer Verhandlung mit reger öffentlicher Beteiligung kam. Ein Urteil indes erging nicht; stattdessen stellte Strafrichter Stefan Grawe das Verfahren gegen 600 Euro Geldauflage ein.