Kronach - Ein 64 Jahre alter Mann aus dem nördlichen Landkreis Kronach ist gleich zwei Mal kurz nacheinander finanziell schwer geschädigt worden. Erst brachte ihn die Falschberatung durch einen Finanzdienstleister um eine Menge Geld. Als er dann versuchte, sich einen Teil des Betrags mithilfe einer Anwältin aus Baden-Württemberg gerichtlich zurückzuholen, fiel er abermals auf die Schnauze. Wie sich herausstellte, hatte nämlich auch die Juristin ihn falsch beraten. Deshalb musste sie sich am Donnerstag wegen sogenannter Gebührenüberhebung vor dem Kronacher Amtsgericht verantworten. Die 45-Jährige hatte ihrem Mandanten rund 5100 Euro in Rechnung gestellt, obwohl sie verfahrenstechnisch nicht dazu berechtigt gewesen wäre.