Wegen versuchten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist am Mittwoch eine 42-jährige Kronacherin vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Kronach zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten nebst dreijähriger Bewährungszeit verurteilt worden. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Matthias Jakob sah es als erwiesen an, dass die Erwerbsunfähige zu Beginn des letzten Jahres illegale Suchtmittel über das Darknet für den Eigenkonsum bestellt hatte; ein von der Staatsanwaltschaft anfänglich unterstelltes Handeltreiben ließ sich nicht zweifelsfrei nachweisen.