Der Landkreis Kronach hat mit 37,5 (Quelle: RKI) an diesem Samstag den kritischen Corona-Warnwert von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Damit springt die Corona-Ampel nun auf Gelb. Gemäß der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten damit ab Sonntag (0 Uhr) Einschränkungen in Kraft, um das Infektionsgeschehen möglichst an der Ausbreitung zu hindern

Welche Regeln gelten nun für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Kronach?
  • Es dürfen sich maximal zwei Hausstände oder zehn Personen privat sowie im öffentlichen Raum treffen.
  • Dort, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, gilt eine Maskenpflicht. Beispielsweise auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten (insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann), Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten oder bei Tagungen
  • Eine Maskenpflicht gilt auch an weiterführenden Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe sowie an Hochschulen
  • Ab 23 Uhr gilt eine generelle Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen (ausgenommen die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken) sowie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen
Ab wann gelten diese Regeln?
Die Regelungen treten entsprechend der Verordnung des Freistaates am Sonntag, 25. Oktober, in Kraft.
Wie lange werden die verschärften Regelungen gelten?
Die Regelungen werden nicht automatisch in dem Moment aufgehoben, in dem der Wert von 35 auf 100.000 unterschritten wird. Der Landkreis muss sieben Tage in Folge unter dem Grenzwert liegen, erst dann gilt die Vorgaben der Stufe grün.