Steinberg - Die Kronach liegt als Gewässer zweiter Ordnung im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Bayern. Im Rahmen einer Unterhaltungsmaßnahme verband die Flussmeisterstelle des Wasserwirtschaftsamtes Kronach die Sanierung des maroden Wehrs in Steinberg mit dem Tierschutz. Durch den Umbau zu einer Tieraufstiegshilfe machte sie den Fluss an dieser Stelle wieder für Fische und andere Bewohner des Gewässers passierbar.